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Liebhaberei bei Vermietungstätigkeit - Prognose der Werbungskosten

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/28ÖStZB 2018, 91 Heft 4 v. 19.2.2018

UStG 1994: § 2 Abs 5 Z 2

LVO: § 1 Abs 2 Z 3, § 2 Abs 4, § 6

Ist die Vermietung einer Wohnung - bei Berücksichtigung angemessener Instandhaltungs- und Reparaturkosten - geeignet, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes von 20 Jahren einen Gesamt-Einnahmenüberschuss abzuwerfen, so liegt keine Liebhaberei vor. In eine solche - für Zwecke der Liebhabereiprüfung aufzustellende - Prognose dürfen aber nur jene Beträge (Instandhaltungskosten) als Werbungskosten Eingang finden, von denen zu erwarten ist, dass sie im Prognosezeitraum tatsächlich anfallen werden.

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