UStG 1994: § 2 Abs 5 Z 2
LVO: § 1 Abs 2 Z 3, § 2 Abs 4, § 6
Ist die Vermietung einer Wohnung - bei Berücksichtigung angemessener Instandhaltungs- und Reparaturkosten - geeignet, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes von 20 Jahren einen Gesamt-Einnahmenüberschuss abzuwerfen, so liegt keine Liebhaberei vor. In eine solche - für Zwecke der Liebhabereiprüfung aufzustellende - Prognose dürfen aber nur jene Beträge (Instandhaltungskosten) als Werbungskosten Eingang finden, von denen zu erwarten ist, dass sie im Prognosezeitraum tatsächlich anfallen werden.