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Unionsrechtswidrigkeit einer (rumänischen) Regelung zur Einschränkung der sofortigen Rückzahlung einer unionsrechtswidrig erhobenen Abgabe

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2018/19ÖStZB 2018, 67 Heft 3 v. 1.2.2018

Normverbrauchsabgabe, Kfz-Steuer

EUV: Art 4 Abs 3

Nachdem der EuGH die rumänische Steuer auf Schadstoffemissionen von Kfz (Gesetz Nr 9/2012) als unionsrechtswidrig erkannt hatte, wurde im rumänischen Recht eine Regelung erlassen, wonach Entscheidungen der nationalen Gerichte auf Rückerstattung der Steuer dahin gehend vollzogen werden, dass verteilt auf fünf Jahre jährlich (nur) 20 % des Betrages rückgezahlt werden, also die sofortige Rückzahlung der Abgabe unterbleibt.

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