Keine Einfuhrumsatzsteuer, wenn in einem Zolllager oder einem externen Versandverfahren befindliche Drittlandsware unmittelbar wieder ausgeführt wird und Zoll nur wegen der Verletzung von Zollvorschriften anfällt
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2018/11ÖStZB 2018, 51 Heft 3 v. 1.2.2018