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Keine Einfuhrumsatzsteuer, wenn in einem Zolllager oder einem externen Versandverfahren befindliche Drittlandsware unmittelbar wieder ausgeführt wird und Zoll nur wegen der Verletzung von Zollvorschriften anfällt

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2018/11ÖStZB 2018, 51 Heft 3 v. 1.2.2018

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MwSt-RL 2006/112/EG : Art 2 Abs 1 Buchst d, Art 61

Sechste RL 77/388/EWG : Art 2 Nr 2, Art 7 Abs 3

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