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Nachweis des ausländischen Abnehmers beim Touristenexport

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/311ÖStZB 2018, 695 Heft 24 v. 17.12.2018

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 1, § 7 Abs 1 Z 3 lit a idF

BGBl I 2001/59

Für die Erbringung des Abnehmernachweises iSd § 7 Abs 1 Z 3 lit a UStG 1994 durch den Unternehmer enthält das UStG 1994 keine Formvorschriften. Zulässig ist jedes Beweismittel, das geeignet ist, der Behörde die Überzeugung zu verschaffen, dass der Abnehmer keinen Wohnsitz (Sitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Die Frage, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit eines Umsatzes gem § 7 Abs 1 UStG 1994 vorliegen, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage.

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