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Liebhaberei beim Betrieb eines Windrades/Keine Beendigung einer GesbR durch Nichtfeststellungsbescheid

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/304ÖStZB 2018, 679 Heft 24 v. 17.12.2018

LVO: § 1 Abs 1

BAO: § 19, § 188

1) Wird die Tätigkeit einer GesbR, die ein Windrad zur Erzeugung elektrischer Energie betreibt, als eine Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung iSd § 1 Abs 1 LVO eingestuft, lag aber (jedenfalls) zu Beginn eine Wirtschaftsführung hinsichtlich der Windkraftanlage vor, die objektiv gesehen bei der gegebenen Einnahmen- und Kostenstruktur niemals erfolgsbringend sein konnte, so darf von einer Einstellung der Betätigung als einzig wirtschaftlich sinnvolle Reaktion ausgegangen werden.

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