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Vorsteuerabzug für Wohnmobil

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/300ÖStZB 2018, 665 Heft 23 v. 3.12.2018

UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

Wohnmobile sind Spezialfahrzeuge, die überwiegend für Schlaf- oder Aufenthaltszwecke ausgestattet sind. Da es sich bei Wohnmobilen daher nicht um Personen- oder Kombinationskraftwagen handelt, werden diese auch nicht von der (nur für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie Krafträder geltenden) Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 erfasst.

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