EStG 1988: § 34
Maßstab für die Beurteilung der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen. Bei einer (pflegebedürftigen) Bezieherin einer relativ geringen Pension muss man sich hierzu insb zur Höhe der - zwingend - angefallenen Kosten mit dem Verhältnis