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Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch die Steuersatzdifferenzierung zwischen Büchern auf physischen Trägern und digitalen Büchern

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/274ÖStZB 2018, 601 Heft 21 v. 26.11.2018

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