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Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben - kein Austausch des Gegenstands des Verfahrens durch BFG erlaubt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/260ÖStZB 2018, 565 Heft 20 v. 30.10.2018

ZK: Art 236 und Art 239

BAO: § 279 Abs 1

Die Art 236 und Art 239 ZK normieren unterschiedliche Tatbestandselemente als Voraussetzungen für eine Erstattung oder einen Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben. Es liegen unterschiedliche Fälle von Erstattungsverfahren vor, was sich insb daraus ergibt, dass nach Art 239 Abs 1 ZK eine Erstattung oder ein Erlass nur dann in Frage kommt, wenn die Voraussetzungen des Art 236 ZK nicht vorliegen und die besonderen Vorschriften der Art 899 ff ZK-DVO erfüllt sind.

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