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Aufforderung zur Empfängerbenennung - Benennung des tatsächlichen Empfängers erforderlich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/257ÖStZB 2018, 562 Heft 20 v. 30.10.2018

BAO: § 162

Sind die - nach einer Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO - benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der behaupteten Zahlungen, so steht dies einer Absetzung der geltend gemachten Zahlungen als Betriebsausgaben selbst dann entgegen, wenn vom tatsächlichen Vorliegen - an unbenannt gebliebene Empfänger - geleisteter Zahlungen auszugehen ist.

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