vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufwendungen eines Rechtsanwalts zum Erwerb eines Berufspilotenscheins

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/249ÖStZB 2018, 551 Heft 20 v. 30.10.2018

EStG 1988: § 4 Abs 4 Z 7, § 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

UStG: § 12 Abs 1 Z 1

Kosten für den Erwerb eines Berufspilotenscheins zählen nicht automatisch zu den typischen Aufwendungen der privaten Lebensführung, da nach der Judikatur des VwGH selbst Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheins zu vorweggenommenen Werbungskosten führen können, wenn der Besitz eines solchen Scheins Voraussetzung für den Erwerb eines Berufspilotenscheins ist. Es bedarf vielmehr einer Begründung dafür, dass es sich um Aufwendungen handelt, die iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 typischerweise die Lebensführung betreffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte