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Gesetzliche Rundfunkgebühr auf das Halten von Empfangsgeräten ist keine umsatzsteuerliche Gegenleistung für die Leistungen des öffentlichen Rundfunks

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2018/8ÖStZB 2018, 41 Heft 1 und 2 v. 30.1.2018

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MwStRL 2006/112/EG : Art 2 Abs 1 Buchst a, Art 132 Abs 1 Buchst q, Art 378 Abs 1 iVm Anhang X Teil A Nr 2

Sechste RL 77/388/EWG : Art 2 Nr 1

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