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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die mit dem AbgÄG 2014 vorgenommene betragsmäßige Beschränkung der begünstigten Besteuerung freiwilliger Abfertigungen

Erkenntnisse des VfGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/213ÖStZB 2018, 460 Heft 17 v. 3.9.2018

Einkommensteuer

EStG 1988 idF AbgÄG 2014: § 67 Abs 6

B-VG: Art 7 Abs 1

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