Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die mit dem AbgÄG 2014 vorgenommene betragsmäßige Beschränkung der begünstigten Besteuerung freiwilliger Abfertigungen
Erkenntnisse des VfGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/213ÖStZB 2018, 460 Heft 17 v. 3.9.2018