UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit a
MwStSystRL: Art 132 Abs 1 lit i
Die Umsatzsteuerbefreiung kann einer (als Einrichtung der Erwachsenenbildung anerkannten) privaten Sprach- und Nachhilfeschule auch ohne eine - den öffentlichen Schulen vergleichbare - Tätigkeit zustehen.