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Umsatzsteuerliche Organschaft - keine wirtschaftliche Unterordnung erforderlich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/143ÖStZB 2017, 243 Heft 9 v. 16.5.2017

UStG 1994: § 2 Abs 2 Z 2

Nach der stRsp des VwGH ist eine wirtschaftliche Eingliederung gegeben, wenn zwischen den Gesellschaften ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang besteht und ihre Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und sich gegenseitig ergänzen.

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