EStG 1988: § 26 Z 6
DBA-Deutschland 2002: Art 15 Abs 2 lit b und Abs 3
1) Eine vom Arbeitgeber gewährte Umzugskostenvergütung stellt nur dann einen nicht steuerbaren Bezug dar, wenn der Arbeitnehmer seinen bisherigen (Familien-)Wohnsitz samt Hausstand aufgibt. Ein "Umzug" iSd § 26 Z 6 EStG 1988 liegt somit nicht vor, wenn der Familienwohnsitz beibehalten und am Dienstort - im Rahmen einer sogenannten "doppelten Haushaltsführung" - nur ein zweiter Wohnsitz begründet wird.