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Berechnung des Jahressechstels im Falle laufender Auslandsbezüge

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/115ÖStZB 2017, 178 Heft 7 v. 11.4.2017

EStG 1988: § 1 Abs 3, § 67 Abs 1 und 2, § 98 Abs 1 Z 4

Es entspricht dem Wortlaut des § 67 EStG 1988, dass auch laufende Bezüge, die nicht der Besteuerung in Österreich unterliegen, für die Ermittlung des Jahressechstels zu berücksichtigen sind.

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