B-VG: Art 7
BAO: § 9
Der Geschäftsführer der GmbH wurde gemäß § 9 BAO zur Haftung für den gesamten Betrag einer Abgabe (Altlastenbeitrag) der GmbH herangezogen, die eine Woche vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fällig geworden ist, aber nicht entrichtet wurde. Das BFG begründete die Haftung damit, dass der Geschäftsführer die nicht ausreichenden Mittel der GmbH nicht aliquot zur Abgabentilgung verwendet und auch nicht nachgewiesen habe, wie viel liquide Mittel vorhanden gewesen seien und was sich bei aliquoter Verwendung ergebe hätte.