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Pauschale Menüpreise - keine Aufteilung nach betrieblichen Kosten

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/95ÖStZB 2017, 113 Heft 5 v. 17.3.2017

UStG 1994: § 4 Abs 1

Bei der Aufteilung pauschaler Menüpreise (in eine Speisen- und in eine Getränkekomponente) ist der Aufteilung des Pauschalentgeltes im Verhältnis der Einzelverkaufspreise der Vorzug zu geben, weil diese bereits feststehen und keine eigene Kalkulation erfordern ("lineare Kürzung").

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