KStG 1988: § 11 Abs 1 Z 4 idF vor BGBl I 2014/40
Geldbeschaffungskosten iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen können auch bereits vor dem 13. 6. 2014 nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
KStG 1988: § 11 Abs 1 Z 4 idF vor BGBl I 2014/40
Geldbeschaffungskosten iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen können auch bereits vor dem 13. 6. 2014 nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.