EStG 1988: § 47 Abs 2
BAO: § 280 Abs 1 lit e
Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit ist das Gesamtbild der Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbstständigkeit überwiegen, weshalb der Darstellung des als erwiesen angenommen Sachverhalts ganz besondere Bedeutung zukommt.