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Keine Absetzbarkeit beruflich mitveranlasster Opernbesuche

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/86ÖStZB 2017, 96 Heft 4 v. 6.3.2017

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Auch ein Betriebsdirektor eines Opernhauses, dessen Tätigkeit hauptsächlich Besetzungen und Umbesetzungen umfasst, kann Opern-, Konzert- und Theaterkarten nicht als Werbungskosten absetzen. Ein zu bejahender Aspekt beruflicher Teilveranlassung dieser Opern-, Konzert- und Theaterbesuche ändert nämlich nichts am gesetzlich statuierten Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen.

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