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BFG: Meritorische Berufungsvorentscheidung - keine neuerliche Erstbescheiderlassung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/79ÖStZB 2017, 88 Heft 4 v. 6.3.2017

BAO: § 276 Abs 1 idF vor BGBl I 2013/14

Wurden Abgabenbescheide durch das Finanzamt mittels - rechtskräftiger, meritorischer - Berufungsvorentscheidung aufgehoben, können für dieselben Abgaben nicht neuerlich Bescheide erlassen werden ("res iudicata, ne bis in idem").

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