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BFG: Kein Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen iZm geplanter, aber nicht erfolgter Beteiligungsveräußerung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/70ÖStZB 2017, 84 Heft 4 v. 6.3.2017

UStG 1994: § 12 Abs 3 Z 2

Hängen die einer Holdinggesellschaft in Rechnung gestellten Beratungsleistungen mit einer (geplanten, aber letztlich nicht zustande gekommenen) steuerbefreiten Beteiligungsveräußerung direkt und unmittelbar zusammen, kommt ein Vorsteuerabzug nach Maßgabe der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit der Holdinggesellschaft nicht in Betracht.

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