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BFG: Roaminggebühren vom drittländischen Mobilfunkbetreiber für drittländische Kunden - keine USt-Pflicht

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/67ÖStZB 2017, 82 Heft 4 v. 6.3.2017

UStG 1994: § 3a

Verrechnet ein Mobilfunkbetreiber aus dem Drittland seinen im Drittland ansässigen Kunden Roaminggebühren für das Telefonieren oder die Nutzung des Internets im Inland weiter, liegen keine Leistungen im Inland vor. Dies auch dann nicht, wenn diese Leistungen im Drittland keiner oder keiner vergleichbaren Steuer unterliegen.

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