FLAG 1967: § 41 Abs 1
EStG 1988: § 47 Abs 2
Beinhalten die zu beurteilenden Arbeitsverhältnisse von visitierenden Ärzten in einer Dialysestation zwar Merkmale von Dienstverhältnissen, zeigt sich aber - nach Abwägung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Aussagen der Ärzte - im Gesamtbild, dass die Merkmale der Selbständigkeit jene der Unselbstständigkeit überwiegen und die Ärzte weder in den geschäftlichen Organismus der Arbeitgeberin eingebunden waren, noch deren Weisungen zu folgen verpflichtet waren, liegt kein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 vor.