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BFG: Entgeltlicher Verzicht auf Wohnungsgebrauchsrecht - sonstige Einkünfte

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/60ÖStZB 2017, 80 Heft 4 v. 6.3.2017

EStG 1988: § 29 Z 3

Die entgeltliche Ablöse eines (vorbehaltenen) Wohnrechts ist gem § 29 Z 3 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn es sich dabei um ein höchstpersönliches, unübertragbares Wohnungsgebrauchsrecht handelt und nicht um ein übertragbares Fruchtgenussrecht.

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