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BFG: Veräußerung von Grundstücken durch gemeinnützigen Verein - kein Freibetrag für begünstigte Zwecke

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/40ÖStZB 2017, 64 Heft 3 v. 13.2.2017

KStG 1988: § 1 Abs 3 Z 3, § 21 Abs 3 Z 4, § 23

EStG 1988: § 30 und § 30b Abs 3

Einem gemeinnützigen Verein, der mit seinen Einkünften aus der Veräußerung von Grundstücken beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, steht kein Freibetrag für begünstigte Zwecke iSd § 23 KStG 1988 zu.

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