EStG 1988: § 27a Abs 4 Z 2
Beim BFG bestehen (in Hinblick auf den Gleichheitssatz) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots von Anschaffungsnebenkosten für nicht in einem Betriebsvermögen gehaltene Wirtschaftsgüter und Derivate nach § 27a Abs 4 Z 2 EStG 1988.