EStG 1988: § 18 Abs 6
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit steht - aufgrund der ausdrücklichen Anordnung des § 18 Abs 6 EStG 1988 - ein Verlustabzug nicht zu.
Nach Ansicht des BFG steht es dem Gesetzgeber frei, den für gewinnermittelnde Steuerpflichtige vorgesehenen Verlustabzug auf betriebliche Einkünfte einzuschränken. Den in der Beschwerde verfassungsrechtlichen Bedenken vermag sich der BFG daher nicht anzuschließen.