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BFG: Übergang von unbeschränkter zu beschränkter Steuerpflicht während des Jahres

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/13ÖStZB 2017, 48 Heft 3 v. 13.2.2017

EStG 1988: § 1

BAO: § 26

Im Jahr des Übergangs von der beschränkten auf die unbeschränkte Steuerpflicht und umgekehrt kommt es zu einem Splitting des Einkommens. Das Kalenderjahr ist in zwei Zeiträume zu teilen und das Finanzamt hat in zwei getrennten Einkommensteuerbescheiden über zwei getrennte Zeiträume abzusprechen (vgl Schwaiger, UFSjournal 2012, 396 unter Bezug auf UFS 21. 6. 2012, RV/0204-S/12 mit weiteren Nachweisen). Eine gemeinsame Veranlagung der unbeschränkt und der beschränkt steuerpflichtigen Zeit für das ganze Kalenderjahr kommt deswegen nicht in Betracht, weil sowohl hinsichtlich der Erfassung und Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen als auch hinsichtlich ihrer Besteuerung unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen vorgesehen sind (vgl insb die §§ 98 bis 102 EStG 1988).

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