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Keine Befreiung vom Altlastenbeitrag bei fehlendem Qualitätssicherungssystem

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/369ÖStZB 2017, 715 Heft 24 v. 27.12.2017

ALSAG: § 3 Abs 1a Z 6

Gemäß § 3 Abs 1a Z 6 ALSAG sind mineralische Baurestmassen von der Beitragspflicht ausgenommen, sofern durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird, dass eine gleichbleibende Qualität gegeben ist.

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