BAO: § 205a idF BGBl I 2013/14
Bringt ein StPfl am 11. 1. 2011 einen Bestandvertrag ohne Selbstberechnung der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 5 Abs 5 Z 1 GebG zur Anzeige, dessen Leistungen von einem erst in Zukunft ermittelbaren Betrag abhängt,
BAO: § 205a idF BGBl I 2013/14
Bringt ein StPfl am 11. 1. 2011 einen Bestandvertrag ohne Selbstberechnung der Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 5 Abs 5 Z 1 GebG zur Anzeige, dessen Leistungen von einem erst in Zukunft ermittelbaren Betrag abhängt,