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Gesellschaftsteuer - Zurechnung von Zuschüssen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/356ÖStZB 2017, 700 Heft 24 v. 27.12.2017

KVG: § 2 Z 4 lit a, § 5

Der Gesellschaftsteuer unterliegen Zuschüsse, wenn sie als freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen.

Nach der Rsp des EuGH und der dieser folgenden ständigen Judikatur des VwGH ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von - der Gesellschaftsteuer unterliegenden - Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl die Urteile EuGH 17. 10. 2002, C-339/99 , Energie Steiermark Holding AG, ÖStZB 2003/314, RN 37 und RN 38, sowie EuGH 17. 10. 2002, C-71/00 , Develop, ÖStZB 2003/315, RN 25, sowie die Erkenntnisse VwGH 19. 12. 2001, 2001/16/0448, ÖStZB 2003/607, VwGH 19. 12. 2002, 2002/16/0239, ÖStZB 2003/608, VwGH 23. 11. 2005, 2005/16/0004, ÖStZB 2006/251, VwGH 24. 1. 2013, 2012/16/0104, ÖStZB 2014/424, sowie VwGH 11. 9. 2014, 2013/16/0025, ÖStZB 2015/324).

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