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Zurechnung von Spekulationsgewinnen abweichend von zivilrechtlicher Gestaltung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/342ÖStZB 2017, 684 Heft 23 v. 18.12.2017

BAO: § 22 Abs 1

Gemäß § 22 Abs 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt Missbrauch (Abs 1) vor, so sind die Abgaben gem § 22 Abs 2 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.

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