BAO: § 22 Abs 1
Vermietet ein StPfl einen Maschinenpark an zwei verschiedene GmbH´s, bei denen die Gesellschafter bzw die Geschäftsführer seine eigenen Eltern sind, ist die Gestaltung der Mietverhältnisse mit den GmbH´s nicht fremdüblich, wenn die vertraglich vereinbarten Mietzinszahlungen von Vertragsbeginn an nicht eingehalten werden bzw bereits von vornherein erst gar kein fremdüblicher Mietzins vereinbart wird.