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Verdeckte Ausschüttungen an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/337ÖStZB 2017, 679 Heft 23 v. 18.12.2017

KStG 1988: § 8 Abs 2

BAO: § 167 Abs 2

1) Nach der stRsp des VwGH sind die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, regelmäßig als den Gesellschaftern verdeckt zugeflossene Ausschüttungen anzusehen (vgl etwa die Erkenntnisse VwGH 19. 9. 2007, 2003/13/0115, ÖStZB 2008/227, und VwGH 28. 5. 2015, Ro 2014/15/0046, ÖStZB 2015/175, jeweils mwN).

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