EStG 1988: § 47 Abs 2
Die behauptete Judikaturdivergenz zur Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses ist für den VwGH nicht erkennbar.
Es entspricht - seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates VwGH 10. 11. 2004, 2003/13/0018, ÖStZB 2005/138, - der stRsp des VwGH, dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist.