EStG 1988: § 41 Abs 2
Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG 1988 erforderlich (vgl zB das Erkenntnis VwGH 21. 7. 1998, 94/14/0089, ÖStZB 1998, 883).