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Ansuchen um Stornierung der Lohnzettel kein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/331ÖStZB 2017, 673 Heft 23 v. 18.12.2017

EStG 1988: § 41 Abs 2

Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ist an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gem § 41 Abs 2 EStG 1988 erforderlich (vgl zB das Erkenntnis VwGH 21. 7. 1998, 94/14/0089, ÖStZB 1998, 883).

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