EStG 1988: § 37 Abs 5 idF BGBl I 2004/180
Für die Zuerkennung der Steuersatzbegünstigung des § 37 Abs 5 dritter Fall EStG 1988 idF Abgabenänderungsgesetz 2004, BGBl I 2004/180, ist entscheidend, ob die Einstellung der Erwerbstätigkeit der Grund für die Entstehung des Veräußerungsgewinnes war.