EStG 1988: § 29 Z 1
Der Erwerb durch den Erben oder Legatar ist ein unentgeltlicher Vorgang, auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern kommt es dabei nicht an (vgl die ebenfalls Rentenlegate betreffenden Erkenntnisse des VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0092, ÖStZB 2010/383, und VwGH 30. 5. 2012, 2008/13/0056, ÖStZB 2013/131, jeweils mit weiteren Nachweisen).