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"Schwarzeinkäufe" von Gastwirten bei Großhandelsunternehmen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/309ÖStZB 2017, 651 Heft 22 v. 4.12.2017

BAO: § 166, § 184

Der VwGH hegt keine Bedenken gegen eine (vom Finanzamt vorgenommene) Verknüpfung der " offiziellen Einkäufe " von Gastronomieprodukten durch einen Gastwirt mit den zeitlich unmittelbar davor oder danach feststellbaren " inoffiziellen Bareinkäufen " dieses Gastwirts bei einem Großhandelsunternehmen, sofern eine in sich schlüssige Begründung vorliegt.

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