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Erzielung von Verlusten bei der Tätigkeit als Landwirt - Vorliegen von Liebhaberei

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/294ÖStZB 2017, 627 Heft 22 v. 4.12.2017

LVO idF BGBl II 1997/358: § 1 Abs 1, § 2 Abs 1

Fallen bei einer Betätigung mit Einkünftevermutung (hier: Tätigkeit als Landwirt) Verluste an, ist das (Nicht-)Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht entscheidend für die Frage, ob Liebhaberei vorliegt. Dies ist anhand der objektiven Kriterien nach § 2 Abs 1 LVO (ua marktgerechtes Verhalten, Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage usw) zu prüfen.

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