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Pflicht zur Empfängerbenennung trotz Nichtgeltendmachung von Betriebsausgaben

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/281ÖStZB 2017, 604 Heft 21 v. 20.11.2017

KStG 1988: § 22 Abs 3 idF BGBl I 2010/105

Der Zuschlag zur Körperschaftsteuer wegen Nichtbenennung der Empfänger kommt auch dann zur Anwendung, wenn die diesbezüglichen Ausgaben (hier: Übernahme des Aufwands für die Teilnahme der Kunden an Incentive-Reisen) zwar in der unternehmensrechtlichen Bilanz ausge-

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