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Auslandsverluste vor Entstehung der unbeschränkten Steuerpflicht - keine Vortragsfähigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2017/270ÖStZB 2017, 576 Heft 20 v. 30.10.2017

KStG 1988: § 8 Abs 4, § 21 Abs 1 Z 1

EStG 1988: § 18 Abs 6 und Abs 7, § 102 Abs 2 Z 2

Ausländische Verluste einer Körperschaft, die vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht entstanden sind, können nach einem Wechsel in die unbeschränkte Steuerpflicht nicht durch einen Verlustvortrag verwertet werden.

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