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Amtswegige Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben - Nichtdarlegung des Wiederaufnahmegrundes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2017/254ÖStZB 2017, 526 Heft 18 v. 3.10.2017

BAO: § 201 Abs 2 Z 3, § 202, § 279 Abs 1

EStG 1988: § 82

Erweist sich eine bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig, kann gem § 201 Abs 2 Z 3 BAO eine Festsetzung der Abgabe erfolgen (hier: Erlassung eines Haftungsbescheides gem § 82 EStG 1988 nach einer Lohnsteuerprüfung), wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden.

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