KStG 1988: § 8 Abs 2
ASVG: § 333, 334
Zahlt eine GmbH (= private Hausverwalterin) aufgrund einer gerichtlich protokollierten außergerichtlichen Vereinbarung an ihren (nicht beteiligten) Geschäftsführer (= Bruder des Alleingesellschafters) eine " Schadenersatzleistung " (Schmerzengeld) iHv € 196.200,-, da dessen Asthmaerkrankung angeblich durch Arbeiten für die GmbH (Schneeräumung) zumindest grob fahrlässig verursacht worden sei, stellt dies eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.