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Prozesskosten wegen Behinderung der Tochter als außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2017/230ÖStZB 2017, 475 Heft 17 v. 22.9.2017

EStG 1988: § 34 Abs 7 Z 4

BAO: § 295a

Die Kosten des Vaters für die rechtsfreundliche Vertretung seiner zu 100 % behinderten Tochter in einem Arzthaftungsprozess können - bei notwendiger und zweckmäßiger Prozessführung - als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen würden nämlich auch beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen, da die Haftung für die

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