EStG 1988: § 28 Abs 1, § 30 idF vor BGBl I 2012/112
Eine Ablöse für den endgültigen Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht an einer Wohnung führt nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da es sich diesfalls um keine - zeitlich beschränkte - Gebrauchsüberlassung han-