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Ablöse für endgültigen Verzicht auf Fruchtgenussrecht - keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/204ÖStZB 2017, 401 Heft 14 v. 2.8.2017

EStG 1988: § 28 Abs 1, § 30 idF vor BGBl I 2012/112

Eine Ablöse für den endgültigen Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht an einer Wohnung führt nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da es sich diesfalls um keine - zeitlich beschränkte - Gebrauchsüberlassung han-

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